Eine Sanierung soll einen bestehenden Schaden beseitigen und dauerhaft für einen funktionierenden Zustand sorgen. Umso ärgerlicher ist es, wenn nach der Sanierung Probleme bleiben oder kurze Zeit später erneut Feuchtigkeit, Risse, Ablösungen oder andere Auffälligkeiten sichtbar werden. In solchen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob die ursprüngliche Ursache tatsächlich behoben wurde und welchen Einfluss die ausgeführten Sanierungsarbeiten auf den aktuellen Zustand haben.
Als Gutachter für Sanierungsschäden in Leipzig und Umgebung untersucht BauSachlage diese Zusammenhänge fachtechnisch und bewertet, ob ungeeignete, unvollständige oder auffällige Sanierungsmaßnahmen für den Schaden relevant sein können. Die wesentlichen Feststellungen werden entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung nachvollziehbar dokumentiert und begründet. So erhalten Sie eine fachliche Grundlage für weitere Entscheidungen und Maßnahmen.
Ein Schaden nach einer Sanierung bedeutet nicht automatisch, dass die ausgeführten Arbeiten mangelhaft waren. Zunächst muss geklärt werden, was den aktuellen Schaden verursacht. Möglich ist beispielsweise, dass die ursprüngliche Schadensursache weiterhin besteht, eine Maßnahme nicht zum vorhandenen Problem passte oder bei der Ausführung technische Auffälligkeiten entstanden sind.
Deshalb betrachten wir das aktuelle Schadensbild möglichst getrennt von den vorausgegangenen Sanierungsmaßnahmen und setzen beide anschließend fachtechnisch miteinander in Beziehung. So lässt sich sachlich einordnen, ob und in welchem Umfang ein technischer Zusammenhang zwischen der Sanierung und dem aktuellen Schaden besteht.
Nach einer Sanierung können unterschiedliche Auffälligkeiten darauf hindeuten, dass die ursprüngliche Schadensursache nicht vollständig beseitigt wurde oder die ausgeführte Maßnahme technisch nicht den gewünschten Erfolg erzielt hat. Eine fachliche Prüfung hilft dabei, diese Hinweise einzuordnen und mögliche Zusammenhänge mit der Sanierung zu bewerten. Typische Auffälligkeiten sind zum Beispiel:
Solche Auffälligkeiten sind zunächst Hinweise und noch kein Beleg für eine fehlerhafte Sanierung. Erst die Untersuchung des konkreten Schadensfalls ermöglicht eine fachlich belastbare Einordnung.
Tritt nach einer abgeschlossenen Sanierung erneut Feuchtigkeit, ein Riss, eine Ablösung oder ein anderes Schadensbild auf, ist zunächst nicht klar, ob die ursprüngliche Ursache fortbesteht oder ob die ausgeführten Arbeiten selbst zum Problem beitragen. Genau hier setzt die Untersuchung durch einen Gutachter für Sanierungsschäden an.
Ziel ist es, den aktuellen Zustand mit der ursprünglichen Schadenssituation und den durchgeführten Maßnahmen in Zusammenhang zu bringen. Hierfür können neben der Untersuchung vor Ort auch frühere Schadenaufnahmen, Fotos, Gutachten, Leistungsbeschreibungen oder Sanierungskonzepte berücksichtigt werden. So erhält der Auftraggeber eine fachliche Grundlage, um zu entscheiden, ob weitere Untersuchungen, eine Nachbesserung oder eine andere Sanierungsmaßnahme erforderlich sind.
Eine Sanierung kann nur dauerhaft erfolgreich sein, wenn sie auch die tatsächliche Ursache des Schadens berücksichtigt. Tritt nach den Arbeiten ein vergleichbares Schadensbild erneut auf, wird deshalb untersucht, ob die ursprüngliche Ursache tatsächlich beseitigt wurde oder weiterhin auf das Bauteil einwirkt. Dabei können – soweit vorhanden – frühere Schadensbilder, Fotos, Angebote, Leistungsbeschreibungen und Informationen zur ausgeführten Sanierung einbezogen werden. Auf diese Weise lässt sich besser nachvollziehen, warum ein Schaden nach der Sanierung erneut aufgetreten ist.
Neben der ursprünglichen Schadensursache wird betrachtet, ob an der ausgeführten Sanierung technische Auffälligkeiten oder erkennbare Abweichungen vorliegen. Dabei geht es nicht darum, vorschnell einen Fehler oder eine Verantwortlichkeit festzustellen, sondern den vorhandenen Zustand sachlich und fachtechnisch zu bewerten. Wer mögliche Sanierungsmängel durch einen Gutachter untersuchen oder eine möglicherweise fehlerhafte Sanierung bewerten lassen möchte, erhält dadurch eine nachvollziehbare Grundlage für die weiteren Schritte.
Die Bewertung erfolgt bei BauSachlage anhand der festgestellten Tatsachen und – soweit für die jeweilige Fragestellung relevant – unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik, einschlägiger Normen und Fachrichtlinien.
Für den Auftraggeber ist vor allem entscheidend, was nach der Untersuchung klarer ist als zuvor. Die Begutachtung soll deshalb nicht nur den vorhandenen Schaden dokumentieren, sondern die Zusammenhänge zwischen Ausgangsschaden, Sanierungsmaßnahme und aktuellem Zustand verständlich einordnen. Zudem kann die Begutachtung als Grundlage für Nachbesserungen und weitere Maßnahmen dienen.
Je nach Aufgabenstellung kann die Untersuchung zeigen, ob weitere Prüfungen erforderlich sind, ob die bisherige Sanierungsstrategie technisch schlüssig war oder welche Bereiche bei einer erneuten Bearbeitung berücksichtigt werden sollten. Damit entsteht eine fundiertere Entscheidungsgrundlage, bevor weitere Arbeiten beauftragt oder bereits sanierte Flächen erneut geöffnet und bearbeitet werden. Die Ergebnisse können je nach Umfang der Beauftragung beispielsweise als Kurzbericht, fachliche Stellungnahme oder Gutachten dokumentiert werden. So erhält der Auftraggeber genau den Dokumentationsumfang, der für die weitere Bearbeitung des konkreten Schadenfalls erforderlich ist.
Sie haben die Möglichkeit, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten auch dann auf ihre fachtechnische Ausführung zu prüfen, wenn noch kein Schaden ersichtlich ist. Entscheidend ist, welche Situation vorliegt: Ist nach der Sanierung bereits ein konkreter Schaden entstanden, steht dessen Ursache und der mögliche Zusammenhang mit den vorausgegangenen Arbeiten im Mittelpunkt dieser Leistung. Besteht dagegen noch kein Folgeschaden und soll lediglich geprüft werden, ob Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten fachlich plausibel und erkennbar ordnungsgemäß ausgeführt wurden, handelt es sich um eine andere Fragestellung. BauSachlage unterstützt Sie dabei, den passenden Untersuchungsumfang für die jeweilige Situation festzulegen.
BauSachlage unterstützt Versicherungen und Schadenregulierer ebenso wie private Eigentümer, Hausverwaltungen, Rechtsanwälte sowie weitere gewerbliche und institutionelle Auftraggeber bei der fachtechnischen Bewertung von Sanierungsschäden in Leipzig und Umgebung. In einer ersten unverbindlichen Anfrage klären wir gerne Ihren Bedarf und welche Aufgabenstellung untersucht werden soll.
Tritt nach einer Sanierung erneut ein Schaden auf, können für uns Informationen zum Zustand vor und nach der Maßnahme besonders hilfreich sein. Senden Sie deshalb nach Möglichkeit gerne aktuelle Fotos sowie vorhandene Unterlagen zur ausgeführten Sanierung mit.
Ein Gutachter für Sanierungsschäden kann sinnvoll sein, wenn nach bereits durchgeführten Sanierungsarbeiten erneut Schäden oder Auffälligkeiten auftreten und deren Ursache beziehungsweise Zusammenhang mit der Sanierung geklärt werden soll. Auch wenn Zweifel bestehen, ob eine Sanierungsmaßnahme technisch geeignet, vollständig oder fachgerecht umgesetzt wurde, kann eine fachtechnische Untersuchung sinnvoll sein.
Der aktuelle Zustand sollte zunächst dokumentiert und möglichst nicht vorschnell verändert werden. Anschließend kann fachtechnisch untersucht werden, wodurch der neue Schaden entstanden sein könnte und ob ein Zusammenhang mit der Sanierung besteht. Vorhandene Fotos, Gutachten, Leistungsbeschreibungen oder Unterlagen zur ausgeführten Sanierung können für diese Bewertung hilfreich sein.
Ein Gutachter kann Sanierungsmängel anhand des zugänglichen Zustands, vorhandener Unterlagen und der vereinbarten technischen Fragestellung untersuchen und fachlich bewerten. Welche Aussagen möglich sind, hängt vom konkreten Fall ab. Dabei werden technische Feststellungen und eine mögliche rechtliche Verantwortlichkeit voneinander unterschieden.
Um eine möglicherweise fehlerhafte Sanierung zu bewerten, werden das aktuelle Schadensbild, die ursprüngliche Situation und – soweit nachvollziehbar – die ausgeführten Maßnahmen betrachtet. Die Feststellungen können abhängig von der Aufgabenstellung als Kurzbericht, fachliche Stellungnahme oder Gutachten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ein Sanierungsschaden beschreibt den eingetretenen Schaden beziehungsweise dessen Folgen. Ein Sanierungsmangel bezieht sich dagegen auf eine mögliche Abweichung oder einen Fehler bei der ausgeführten Sanierungsleistung. Beides kann zusammenhängen, muss aber nicht identisch sein. Deshalb wird bei der Begutachtung zunächst der technische Zusammenhang untersucht, bevor daraus weitere Schlussfolgerungen gezogen werden.